Meilensteine

Unfallopfer im Ausland können ihre Rechte effektiv durchsetzen

Wir haben vor Gericht das erstritten, was bundesweit mittlerweile viele Kollegen nutzen: Im Jahr 2003 reichte Herr RA Bub eine Klage auf Schadensersatz aus einem Auslandsunfall gegen einen italienischen Versicherer ein. Er wählte nicht den Weg wie die anderen Kollegen, die mühsam vor dem ausländischen Gericht ihre Klage einreichten. In einer komplizierten rechtlichen Begründung leitete er das Recht her, vor dem Gericht des Wohnsitzes des Unfallopfers die Klage einzureichen. Er gewann den Fall. Der BGH bestätigte seine Rechtsauffassung. Mittlerweile ist diese Vorgehensweise ständige Praxis. Sie ermöglicht so eine effektive Durchsetzung der Rechte von Unfallopfern bei Verkehrsunfällen im Ausland.

100.000 € Schmerzensgeld

Das bisher bundesweit höchste Schmerzensgeld für den Verlust eines Auges erstritt Herr RA Bub vor dem LG Osnabrück. Bisher wurden nur ca. 25.000 € für den Verlust eines Auges von der Rechtsprechung zugestanden.

300.000 € Schmerzensgeld

Im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landgericht Essen erzielte Herr RA Bub ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € für einen verunfallten Radfahrer. Es ist bundesweit eines der höchsten Schmerzensgelder gemessen an den erlittenen Verletzungen des Radfahrers.